Allgemeine Geschäftsbedingungen – Grillplatz

Hafenjungs Berlin GmbH
Zur Alten Flussbadeanstalt 5, 10317 Berlin

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: HRB Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Registernummer: 214856 B

I. Pflichten des Vermieters

1. Grillplatz
Dem Mieter wird vom Vermieter ein sauberer und einwandfreier Grillplatz inklusive des angebotenen Zubehörs zur Nutzung überlassen.

2. Wartung, Reinigung
Der vom Vermieter bereitgestellte Grillplatz wird regelmäßig gewartet. Der Grillplatz inkl. Zubehör wird im gereinigten Zustand übergeben. Ebenso müss jegliches Zubehör des Grillplatzes nach Mietende zurückgegeben werden. Wird der Grillplatz übermäßig verschmutzt nach Mietablauf zurückgegeben, muss der Mieter die Kosten von min. 30,- € für die Reinigung übernehmen.

II. Pflichten des Mieters

1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der auf der Homepage gebuchten Zeit inkl. Zusatzoptionen. Der Mietpreis wird im Voraus der Nutzung entrichtet.

2. Sorgsamkeitspflicht, Sauberkeit
Mieter haben den Grillplatz pflegsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Regeln zu beachten sowie den Grill ordnungsgemäß gegen ausbrechendes Feuer zu sichern.
Mitgebrachtes Leergut, Umverpackungen und größerer Restmüll müssen bei Mietende vom Mieter wieder mitgenommen werden.

3. Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, den Grillplatz für Demonstrationen, zu sonstigen rechtwidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts sind, zu benutzen.
Der Grillplatz darf nicht von mehr als bei Buchung inkludierten Personen (12 bis max. 17 Personen) und nach 24.00 Uhr genutzt werden.

4. Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Grillplatzes über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen enthalten. Der Mieter hat nach dem Unfall die Polizei zu verständigen soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

5. Rückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, Grillplatz und Zubehör bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter zurückzugeben. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter unbeschadet weiterer Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises jeder angefangenen bzw. vollendeten zusätzlichen Stunde und einer Handlingpauschale von 15,- € zu zahlen.

6. Sicherheit
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich zugänglichen Bereiche der Betriebsstätte des Vermieters mittels optisch-elektronischer Mittel (Videokameras) unter Verwendung von Auspixelung (Unkenntlichmachen) zur Prävention von Delikten gegen das Eigentum des Vermieters sowie zur Sicherung von Beweismitteln überwacht wird. Der Mieter wird ausdrücklich vor Betreten der Betriebsfläche des Vermieters durch entsprechende Beschilderung darauf hingewiesen.

III. Haftung des Vermieters

Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

IV. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach dem allgemeinen Haftungsregeln, wenn er den Grillplatz und Zubehör beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter den Grillplatz inkl. Zubehör in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung und Mietausfall. Wird der Grillplatz und Zubehör durch Brand, Explosion oder Entwendung beschädigt haftet der Mieter voll. Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt und für die Schadensnebenkosten ebenfalls voll, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden bei Alkohol- und drogeneinfluß entstanden ist. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zu Höhe einer Tagesmiete je Tag an dem der Grillplatz nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.

V. Stornierung durch den Mieter

Bei Buchung zahlen Sie bitte die errechnete Reservierungsgebühr in Höhe von 100% des Mietpreises. Stornieren Sie Ihre Buchung später wird keine Reservierungsgebühr erstattet.

Sonderreglung: Der Grillplatz kann nur bei tatsächlich eintretendem schlechten Wetter am Tag der Anmietung gegen 100% Rückerstattung storniert werden. Der Verweis auf eine Vorausschau, dass es stark regnen könnte, ist hierfür nicht ausreichend. Wir verweisen hiermit auch auf unseren umfassenden Regenschutz. Erst die Kombination von Regen mit starkem Wind, macht die Nutzung des Grillplatzes unattraktiv.

Eine Stornierung von vorbestellten Speisen ist nicht möglich. Diese können selbstverständlich mitgenommen werden und der darauf entfallende Teilbetrag wird einbehalten.

VI. Schlussbestimmung

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies kann nur schriftlich abgedungen werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der Unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehemen.

Gerichtstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

Berlin, Februar 2024